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ZUMOVE

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Was gilt, wenn du uns beauftragst — in normalem Deutsch geschrieben, damit man es auch liest.

Fassung 1.0 · Stand 20.9.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Offerten, Aufträge und Leistungen von ZUMOVE: Umzug, Transport, Möbelmontage und -demontage, Abhol- und Lieferservice, Räumung und Entrümpelung sowie Entsorgung.

Rangfolge bei Widersprüchen: die schriftliche Offerte, danach eine individuelle schriftliche Abrede, danach diese AGB. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Offerte und Vertragsschluss

Der Richtpreis-Rechner auf dieser Website liefert einen unverbindlichen Richtwert, keine Offerte. Verbindlich wird der Preis erst mit unserer schriftlichen Offerte nach einer Besichtigung vor Ort oder per Video.

Offerten sind 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung zustande; eine Bestätigung per E-Mail oder WhatsApp genügt.

Die Offerte beruht auf deinen Angaben. Weichen Umfang, Zugang oder Menge am Einsatztag wesentlich davon ab, informieren wir dich vor Ort über die Folgen für den Preis und halten die Anpassung schriftlich fest, bevor wir weiterarbeiten.

3. Leistungsumfang

Im Preis enthalten sind Anfahrt im Kerngebiet, Verladen, Transport, Ausladen und das einmalige Stellen der Möbel am gewünschten Ort sowie Decken, Gurte, Sackkarren und Werkzeug. Bei Umzügen gehört das De- und Montieren von Betten, Schränken und Tischen dazu.

Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Verpackungsservice, Endreinigung, Möbellift, Entsorgung, behördliche Bewilligungen, Malerarbeiten sowie Anschlüsse von Elektro-, Wasser- und Gasgeräten, die eine Fachbewilligung erfordern.

Erschwerte Zugangsverhältnisse — kein Lift, enge oder gewendelte Treppen, lange Tragwege über 20 Meter, kein Halteplatz vor dem Haus — werden gemäss Preisliste zusätzlich verrechnet und sind in der Offerte ausgewiesen.

4. Preise und Abrechnung

Alle Preise sind Endpreise in Schweizer Franken. Bei Aufwandverrechnung gilt der vereinbarte Stundenansatz; angefangene halbe Stunden werden als halbe Stunden verrechnet, nie als ganze. Verrechnet wird ab Eintreffen an der ersten Adresse bis zum Abschluss an der letzten.

Bei einem Pauschal- oder Fixpreis bleibt der Preis unverändert, solange Umfang und Zugang den Angaben in der Offerte entsprechen.

Für Samstag, Sonntag, Feiertage, Monatsende oder kurzfristige Termine verrechnen wir keinen Zuschlag. Der Stundensatz ist an jedem Tag derselbe. Was zusätzlich anfällt, sind nur Leistungen, die zusätzlich erbracht werden — Stockwerke ohne Lift, Kilometer über die Pauschale hinaus, bestellte Zusatzleistungen —, und jede davon ist in der Preisliste beziffert und steht in der Offerte.

5. Wartezeiten

Wartezeiten, die du zu vertreten hast — die Wohnung ist nicht geräumt, Schlüssel oder Ansprechperson fehlen, der Lift ist blockiert, eine reservierte Halteverbotsfläche ist besetzt —, verrechnen wir ab 15 Minuten nach dem vereinbarten Beginn zum Stundenansatz.

Wartezeiten, die wir zu vertreten haben — verspätetes Eintreffen, Panne, fehlendes Material —, verrechnen wir nicht.

6. Ausgeschlossene Güter

Nicht transportiert werden ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung: Bargeld, Wertschriften, Schmuck, Edelmetalle, Sammlungen und Kunstgegenstände von aussergewöhnlichem Wert, persönliche Dokumente und Ausweise, Waffen und Munition, entzündliche, explosive oder ätzende Stoffe, Gasflaschen, lebende Tiere, Pflanzen mit Erdballen sowie verderbliche Lebensmittel.

Bitte transportiere Wertsachen und wichtige Dokumente selbst. Für solche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung, wenn sie ohne Vereinbarung mitgegeben werden.

7. Verpackung durch dich

Packst du selbst, bist du für eine transportsichere Verpackung verantwortlich. Schäden, die auf ungenügende Eigenverpackung zurückgehen, sind von der Haftung ausgenommen.

Kartons sollen verschlossen, stapelbar und höchstens 20 kg schwer sein sowie den Zielraum aufgedruckt tragen. Leihkartons bleiben unser Eigentum; beschädigte oder nicht zurückgegebene Kartons verrechnen wir zum Selbstkostenpreis.

8. Möbelmontage und Demontage

Wir montieren nach Herstelleranleitung, sofern vorhanden. Für fehlende, abgenutzte oder beschädigte Beschläge und Verbindungselemente übernehmen wir keine Haftung.

Bei mehrfach auf- und abgebauten Möbeln — insbesondere Pressspanmöbeln — besteht ein erhöhtes Bruchrisiko, das wir nicht tragen können. Wir weisen vor Ort darauf hin, wenn wir ein solches Risiko sehen.

Bohrungen in Wände und Decken erfolgen nach deiner Anweisung. Für verdeckt verlaufende Leitungen, die nicht erkennbar und nicht dokumentiert sind, haften wir nicht.

9. Räumung und Entsorgung

Du bestätigst mit der Auftragserteilung, dass du über die zu räumenden Gegenstände verfügungsberechtigt bist und dass sich darin keine Wertsachen, Dokumente oder Datenträger befinden, die aufbewahrt werden sollen.

Vor Beginn gehen wir gemeinsam durch, was bleibt. Gefundene Wertgegenstände, Dokumente und persönliche Erinnerungsstücke legen wir beiseite und übergeben sie dir.

Wir entsorgen ausschliesslich über zugelassene Annahmestellen, getrennt nach Materialien. Auf Wunsch erhältst du einen Entsorgungsnachweis. Sondergut wie Farben, Chemikalien, Öle oder Batterien muss vorher gemeldet werden.

10. Bewilligungen und Halteverbot

Auf Wunsch organisieren wir die Halteverbots- oder Parkbewilligung gegen die in der Preisliste genannte Pauschale; die Behördengebühr wird als Auslage weiterverrechnet.

Du bist dafür verantwortlich, uns rechtzeitig — in der Regel mindestens zehn Werktage vor dem Termin — Bescheid zu geben. Wird eine bewilligte Fläche von Dritten besetzt, bemühen wir uns um eine Lösung; die dadurch entstehende Wartezeit gilt als von dir zu vertreten.

11. Haftung

Für Verlust, Untergang und Beschädigung des Transportguts haften wir nach den Bestimmungen des Frachtvertrags (Art. 447 f. OR), soweit uns oder unseren Hilfspersonen ein Verschulden zur Last fällt.

Nicht gehaftet wird für Schäden aus mangelhafter Eigenverpackung, für innere Schäden an Geräten ohne äussere Beschädigung, für Schäden an bereits vorgeschädigten oder demontageempfindlichen Möbeln sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen beschränkt. Zwingende Haftung, insbesondere für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bleibt unberührt.

12. Versicherung

Angaben zu unserer Versicherungsdeckung — Gesellschaft, Art der Deckung und Deckungssumme — geben wir auf Anfrage vor der Auftragserteilung schriftlich bekannt. Frag danach, bevor du zusagst.

Eine Betriebshaftpflicht ersetzt keine Transportversicherung: Sie greift nur bei einem Verschulden. Wer Güter mit hohem Wert bewegt, sollte eine separate Umzugs- oder Transportversicherung prüfen. Wir sagen dir ehrlich, wann sich das lohnt.

13. Schadenmeldung

Äusserlich erkennbare Schäden sind sofort bei der Ablieferung zu melden und im Rapport festzuhalten. Verdeckte Schäden sind innert 7 Tagen schriftlich zu melden — eine Nachricht per E-Mail oder WhatsApp mit Fotos genügt.

Bitte bewahre den beschädigten Gegenstand und die Verpackung bis zur Klärung auf.

14. Zahlungsbedingungen

Zahlbar per TWINT, Bar, Debit- oder Kreditkarte oder Banküberweisung. Eine Anzahlung verlangen wir nicht — unabhängig von der Auftragshöhe und unabhängig davon, ob privat oder geschäftlich.

Die Rechnung wird nach dem Einsatz gestellt und ist innert 30 Tagen zahlbar. Nach unbenutztem Ablauf einer Mahnfrist kommen Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) und angemessene Mahnspesen hinzu.

15. Absage und Terminverschiebung

Eine Absage oder Verschiebung teilst du uns schriftlich mit; E-Mail oder WhatsApp genügt.

Eine Absage oder Verschiebung ist kostenlos, auch kurzfristig und auch am Einsatztag selbst: wir verrechnen keine Stornogebühr. Wir bitten dich aber, dich so früh zu melden, wie du es weisst — ein Tag, den wir noch anders vergeben können, ist für beide Seiten besser als ein Bus, der umsonst losfährt.

Müssen wir absagen — Panne, Krankheit, behördliche Anordnung —, entstehen dir keine Kosten. Wir bieten dir einen Ersatztermin an oder vermitteln, wenn möglich, einen anderen Betrieb.

16. Höhere Gewalt

Bei Unwetter, Schneefall, Hochwasser, Streik, behördlichen Anordnungen, Epidemien, Strassensperrungen, Fahrzeugpanne oder kurzfristigem Personalausfall durch Krankheit oder Unfall sind wir von der Leistungspflicht befreit, solange das Hindernis andauert.

Wir informieren dich unverzüglich und bieten einen Ersatztermin an. Ansprüche auf Schadenersatz entstehen daraus nicht. Schlechtes Wetter allein ist kein Grund für einen Aufpreis und kein Grund für eine Absage.

17. Subunternehmer

Wir dürfen zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmer und Partnerbetriebe beiziehen und haften für diese wie für eigene Hilfspersonen (Art. 101 OR).

Während der Auftragsdauer und zwölf Monate danach werden unsere Mitarbeitenden nicht direkt angestellt oder beauftragt.

18. Datenschutz, Fotos und Referenzen

Für die Bearbeitung von Personendaten gilt unsere Datenschutzerklärung.

Foto- und Videoaufnahmen von Einsätzen veröffentlichen wir nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung. Ohne Zustimmung entstehen Aufnahmen höchstens zur internen Dokumentation eines Schadens.

19. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig; die unwirksame wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Zürich, soweit nicht ein zwingender Konsumentengerichtsstand am Wohnsitz der Kundin oder des Kunden vorgeht.

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